Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (künftig: Auftraggeberin) und uns, Fachverlag Gesundheit und Medizin GmbH & Co. KG, Forchheimer Straße 6, 90425 Nürnberg (künftig: Auftragnehmerin), ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin und Vereinbarungen innerhalb des jeweiligen Einzelvertrages, haben die Regelungen im Einzelvertrag stets Vorrang.
§ 2 Lieferungen und Leistungen
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung in Textform, spätestens mit der Annahme der Leistung durch den Kunden zustande.
(2) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ohne andere schriftliche Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung bzw. dem jeweils geschlossenen Einzelvertrag.
(3) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Die Auftragnehmerin kommt nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von der Auftragnehmerin verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde der Auftragnehmerin erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
(5) Liefertermine verlängern sich für die Auftragnehmerin angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Ereignissen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunden seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder nachträgliche Änderungswünsche äußert, die von der Auftragnehmerin angenommen wurden.
(6) Affiliate Vergütungen stehen grundsätzlich der Auftragnehmerin zu.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar.
(2) Die Auftragnehmerin stellt dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jeweils monatlich nachträglichen Rechnung. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Werktagen, beginnend ab Rechnungsdatum, zur Zahlung fällig.
(3) Ergibt sich durch einen nachträglichen Änderungswunsch des Kunden, der durch die Auftragnehmerin angenommen wurde, ein Mehraufwand, ist dieser nach Zeitaufwand zum üblichen Stundensatz zu vergüten.
§ 4 Haftung
(1) Das Risiko, dass die nach diesem Vertrag durchgeführten Werbemaßnahmen rechtlich zulässig sind, insbesondere im Einklang mit den Bestimmungen des MPG, HWG, LFBG und UWG stehen, trägt die Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht wegen der in der Werbung enthaltenen Aussagen.
(2) Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die Auftragnehmerin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Hierzu gehört die vereinbarte Anlieferung von Vorlagen, wie Texten und Bildern, in der jeweils vereinbarten Form und zu den vereinbarten Zeitpunkten. Wurde keine Form gesondert vereinbart, gilt als vereinbart, dass diese in elektronisch verwertbarer Form anzuliefern sind. Sollte der Kunde die Vorlagen in einer anderen als der vereinbarten Form anliefern, ist die Auftragnehmerin berechtigt, etwaige Arbeiten für eine notwendige Konvertierung gesondert in Rechnung zu stellen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass das von ihm angeliefertes Material sowie die verlinkte Zielseite frei von Rechten Dritter ist, nicht gegen Rechte Dritter verstößt und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht entspricht. Er stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Vorstehenden Regelungen unter Absatz (2) gelten auch für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der Erstellung von Werbeelementen beauftragt wurden, und die Werbeelemente vom Kunden freigegeben wurden.
(4) Der Kunde wird die Leistungen der Auftragnehmerin, insbesondere die Werbeelemente nach ihrer ersten Freischaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und eventuelle Fehler der Auftragnehmerin innerhalb von 3 Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Werbeelemente als akzeptiert.
§ 6 Rechteeinräumung
(1) Der Kunde räumte der Auftragnehmerin ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Einzelvertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenzt Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbeelementen ein.
(2) Sofern die Werbeelemente durch die Auftragnehmerin erstellt werden, bestimmt sich die Rechteeinräumung in Bezug auf die Werbeelemente zugunsten des Kunden nach dem zugrunde gelegten Vertragszweck. Soweit nichts anders vereinbart wurde oder der zugrunde gelegte Vertragszweck nichts anders unbedingt erfordert, wird an sämtlichen nach dem Urheberrecht schutzfähigen Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt.
(3) Die Rechteeinräumung zugunsten des Kunden steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlungen des vereinbarten Honorars, sofern ein Honorar vereinbart wurde.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Nürnberg.
Stand 23.02.2022